!! AB SOFORT: HOTELOFFICE STATT HOMEOFFICE
dahoam in Wels
Der neue solo-Workspace für besseres Arbeiten!
Gönnt euch Ruhe …
… und Auszeit vom Stress daheim.
HomeOffice kann hart sein!
Hier schaffen wir Abhilfe:
Arbeiten Sie effizient und in absoluter Ruhe und schaffen Sie sich Ihren persönlichen Freiraum im Hotel.
Die zentrale Lage, ultraschnelles Wlan (250 Mbit), 24 h Betreuung und vieles mehr ermöglichen auch das neue Arbeiten in speziellen Formaten wie
• IT-Trainings,
• Online Weiterbildungen,
• Webinare,
• sowie ungestörte Telefonkonferenzen.
- Sehr zentrales Hotel in Wels
- Gratis Highspeed Wifi 250 Mbit/s
- Kaffee am Zimmer
Gemeinsam stärker
Ihr Workspace mitten in Wels:
• Ultraschnelles W-Lan (250 Mbit)
• Hotelzimmer mit Schreibtisch, TV & Telefon
• Eigenes Badezimmer
• Angeschlossene Tiefgarage
• Ruhigste Lage und dennoch mitten in der Stadt
• Angeschlossenes Lokal (www.naschmarkt-wels.at – Take-away und Room Service möglich)
PACKAGE 1.0 HOTELHOMEOFFICE:
ab 29 EUR PER DAY
1 Person SINGLEOFFICE
7:00 Uhr – 19:30 Uhr
Office-Room
20 m² inkl. Bad (Dusche, WC), Mini-Kühlschrank, TV,
Schreibtisch, klimatisiert
Zugangsberechtigung: Eigene Zimmerkarte
W-LAN
PACKAGE 1.5 HOTELHOMEOFFICE:
ab 69 EUR PER DAY/NIGHT
1 Person SINGLEOFFICE
7:00 Uhr – 12 Uhr Folgetag
Office-Room
20 m² inkl. Bad (Dusche, WC), Mini-Kühlschrank, TV,
Schreibtisch, eigener Zugang, klimatisiert
Zugangsberechtigung: Eigene Zimmerkarte
W-LAN
1 Flasche Mineralwasser inkludiert
ADD-ON:
Und noch mehr
Food & Drinks
Kaffee € 2,90
Alk-Freie Getränke € 2,90
Lunch im Zimmer siehe Menü www.naschmarkt-wels.at
Frühstück
Grab-n-Go
8,50 EUR
Kaffee, Saft, Apfel, Müsli-Joghurt-Mix, Butter, Wurst oder Käse, Salat, Tomate
Buchung am Vortrag per Mail bis 15 Uhr
SOCIAL DISTANCING-Verhaltensregeln:
Helfen Sie mit, die Verbreitung des Coronavirus zu stoppen
- ACHTEN Sie auf Ihre Mitmenschen
- HALTEN Sie Abstand zu Anderen
- WASCHEN Sie Ihre Hände häufig
- HUSTEN Sie in Ihre Armbeuge
- BERÜHREN Sie Ihr Gesicht nicht
Wer darf und wer darf nicht buchen:
„... regelt nun klar, dass Beherbergungsbetriebe nicht „zum Zweck der Erholung und Freizeitgestaltung“ betreten werden dürfen. Ausgenommen von diesem Betretungsverbot sind:
- Personen, die sich am 4.4.2020 bereits in Beherbergung befinden, für die im Vorfeld vereinbarte Dauer der Beherbergung,
- zum Zweck der Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen,
- aus beruflichen Gründen oder
- zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses (z.B. wenn die eigene Wohnung aufgrund eines Wasserrohrbruchs unbewohnbar wird.)
Auch die Nutzung von Beherbergungsbetrieben zum Zweck des "Home-Office", ist nach der derzeitigen Rechtslage zulässig.“
Die sonst üblichen Hoteldienstleistungen sind während der in dieser Phase gesetzten Regularien und Gebote bis auf Weiteres aufgehoben.
(Auszug aus Coronavirus - Informationen für die Hotellerie der WKO)
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Buchung.