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Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Ploberger

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Ploberger

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Ploberger GmbH (im Folgenden “AGB”)

Diese AGB gelten für alle Verträge, die mit der Ploberger GmbH, Kaiser-Josef- Platz 21, 4600 Wels, eingetragen im Handelsregister in Wels unter 100931d (im Folgenden “Beherberger”), mit natürlichen oder juristischen Personen im Zuge von Geschäftstätigkeiten, definiert unter dem Punkt 1 dieser AGB, eingegangen werden.

  1. Anwendungsbereich

1.1 Der Beherberger betreibt das Hotel Ploberger (im Folgenden “Hotel”), das sich an der Adresse Kaiser-Josef-Platz 21, 4600 Wels, Österreich, befindet.

1.2 Diese AGB gelten für Verträge mit natürlichen oder juristischen Personen auf der Basis der Leistungen des Beherbergers im Rahmen des Betriebs des Hotels. Dieser

- bietet entgeltliche Beherbergung sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen (im Besonderen Gastronomie).
- vermietet gegen Entgelt Räumlichkeiten für Sitzungen, Tagungen, Konferenzen und andere Treffen und bietet die damit zusammenhängenden Dienstleistungen (im Besonderen Gastronomie).
(im Folgenden “Dienstleistungen”)

  1. VertragspartnerInnen

2.1 Der/Die VertragspartnerIn ist einerseits der Beherberger und andererseits eine natürliche oder juristische Person (im Folgenden „VetragspartnerIn“), die eine Buchung beim Beherberger vornimmt.

2.2 Wenn der/die VertragspartnerIn Dienstleistungen für eine oder mehrere andere Personen bucht (im Folgenden “Gäste”), dann ist der/die VertragspartnerIn in solchen Fällen auch ein/e VertragspartnerIn und bürgt für die adäquate Erfüllung des Vertrags durch die benannten Gäste. Dies gilt auch, wenn der Beherberger explizit oder implizit zustimmt, die Begleichung der Kosten der Dienstleistungen von den Gästen einzufordern; der/die VertragspartnerIn ist immer der/die kollektive SchuldnerIn für alle Verpflichtungen der Gäste gegenüber dem Beherberger.

2.3 Wenn der/die VertragspartnerIn eine Buchung nicht für ihn/sie selbst, sondern für Drittpersonen tätigt und er/sie dies in seiner/ihrer Anfrage klarstellt, wird der Beherberger die Begleichung aller Forderungen der Dienstleistungen für die Gäste von selbigen fordern und nicht von dem/der VertragspartnerIn; ausgenommen im Falle die Gäste erfüllen ihre Zahlungsverpflichtungen nicht zur Fälligkeit oder gar nicht.

2.4 Für durch die Gäste verursachte Schäden und für Kosten, die nicht von den Gästen getragen werden (z.B. Minibar, Pay-TV), verbleibt die Haftung bei dem/der VertragsparnterIn.

2.5 Der Beherberger ist berechtigt von den Gästen während des Check-Ins oder im Voraus eine Anzahlung mit ihren Kreditkarteninformationen zu verlangen. In diesem Fall ist die Person, deren Kreditkarteninformationen gespeichert wurden, ebenso mitverantwortlich für die Bezahlung aller Kosten und Schadensersatze, die wegen der betroffenen Gäste entstanden. Dies gilt nicht, wenn der/die KreditkartenbesitzerIn beweisen kann, dass seine/ihre Kreditkarteninformationen ohne sein/ihr Wissen und Wollen an den Beherberger weitergegeben wurden.

  1. Vertragsabschluss

3.1 Ein Vertrag im Rahmen dieser AGB entsteht zwischen dem Beherberger und dem/der VertragspartnerIn sobald folgende zwei Punkte erfüllt sind:

- Buchung durch den/die VertragspartnerIn (siehe 3.2) und

- Bestätigung der Buchung durch den Beherberger (siehe 3.3).

3.2 Die Buchung kann schriftlich, mündlich oder anders erfolgen, vorausgesetzt sie enthält die Dauer des Aufenthalts und die Anzahl der Gäste. Allfällige bei der Buchung des/der VertragspartnerIn durch ihn/sie genannten AGB, sind nicht gültig und auch nicht Teil des Vertrags, außer der Beherberger erklärt sich mit der Anwendung solcher AGB in seiner Bestätigung einverstanden.

3.3 Eine Bestätigung durch den Beherberger (im Folgenden “Bestätigung”) muss ausschließlich schriftlich erfolgen, dies inkludiert E-Mails und elektronische Erklärungen.

3.4 Bedingungen, die durch den Beherberger in der Bestätigung hinzugefügt werden, sind Teil des Vertrags zwischen dem Beherberger und dem/der VertragspartnerIn, ebenso wie diese AGB, außer sie widersprechen den Bedingungen der Bestätigung. Der Vertragspartner hat die Bestätigung sofort nach Erhalt zu prüfen. Mangels schriftlicher Einsprüche innerhalb 24 Stunden gelten die darin angeführten Bedingungen als vom Vertragspartner vollinhaltlich angenommen. Sollte der/die VertragspartnerIn nicht mit den Bedingungen der Bestätigung einverstanden sein, stellt dies eine Stornierung der Bestellung dar und Punkt 5 dieser AGB tritt in Kraft.

3.5 Die in der Bestätigung enthaltenen Bedingungen haben Vorrang gegenüber den Bedingungen in den AGB.

3.6 Dienstleistungen, die der/die die VertragspartnerIn in seiner oder ihrer Bestellung nicht explizit genannt hat (z.B. Parkplätze), müssen vom Beherberger nicht erbracht werden. Wenn ein Gast eine Dienstleistung, welche nicht Teil der Bestellung des/der VertragspartnerIn war, verlangt, kann der Beherberger diese Dienstleistung erbringen. In diesem Fall muss der/die VertragspartnerIn jedoch für die Bezahlung dieser Dienstleistung durch den Gast haften.

3.7 Der/Die VertragsparnterIn gibt bei der Bestellung eine bindende Anzahl der zu beherbergenden Gäste pro Zimmer bekannt. Der Beherberger ist berechtigt den Check-In zu verweigern, sollten mehr Personen, als in der Bestellung angegeben, in einem oder mehreren Zimmern untergebracht werden wollen. Sollte der Beherberger feststellen, dass ein oder mehrere Zimmer von mehr als der angegebenen Anzahl von Personen bewohnt wird oder werden, hat dieser das Recht, entweder dem/der VertragspartnerIn die dadurch entstehenden Zusatzkosten zu verrechnen oder das/die Zimmer räumen zu lassen.

3.8 Der/Die Vertragspartnerin trägt die Verantwortung dafür, dass alle Gäste diese AGB akzeptieren und einhalten. Eine Verletzung dieser AGB durch einen oder mehrere Gäste stellt eine Verletzung der AGB durch den/die VertragspartnerIn selbst dar.

  1. Bezahlung der Dienstleistungen

4.1 Die Kosten, der von dem/der VertragspartnerIn bestellten Dienstleistungen des Beherbergers für sich selbst oder für die Gäste, sind in der Bestätigung aufgelistet. Zusätzlich können Kosten auf diesen AGB und/oder anderen Dokumenten oder Informationen, welche dem/der VertragspartnerIn und/oder den Gästen zugänglich gemacht wurden, basieren.

4.2 Die in der Bestätigung aufgelisteten Kosten der Dienstleistungen basieren auf den Informationen, die der/die VertragspartnerIn dem Beherberger als Teil der Bestellung gegeben hat. Der Beherberger ist berechtigt, diese Kosten zu erhöhen, wenn der/die VertragspartnerIn Informationen, welche die Preisberechnung beeinflussen (z.B. Check-in mit einem Haustier), vorenthalten hat.

4.3 Alle Preise sind ohne die anzuwendende Mehrwertsteuer zu verstehen, außer der Beherberger gibt schriftlich explizit etwas Anderes an.

4.4 Alle Zahlungen müssen in der, in der Bestätigung angegebenen, Währung getätigt werden. Sollte der/die VertragspartnerIn und/oder der Gast die Rechnung in bar begleichen wollen, können sie dies im Hotel in der Währung EUR tun; Barzahlungen in anderen Währungen sind nicht möglich.

4.5 Wenn der/die VertragspartnerIn und/oder der Gast per Überweisung bezahlt, muss er/sie die in der Rechnung angegebenen Bankdaten verwenden; das Konto wird in der Währung der Rechnung gehalten. Bankgebühren und Risiken durch Umtauschraten werden von dem/der VertragspartnerIn oder dem Gast getragen. Der/Die VertragspartnerIn ist verpflichtet, die Rechnung bis zur, auf der Rechnung genannten, Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte eine solche Zahlungsfrist auf der Rechnung fehlen, muss diese innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Rechnung durch den/die VertragspartnerIn beglichen werden.

4.6 Wenn der/die VertragspartnerIn und/oder der Gast mittels Kreditkarte bezahlt oder er/sie dem Beherberger seine/ihre Kreditkarteninformationen als Sicherheit für die Buchung mitgeteilt hat, ist der Beherberger berechtigt, zu jedem Zeitpunkt nach der verstrichenen Frist für eine kostenfreie Stornierung (siehe Punkt 5 dieser AGB) benannte Kreditkarte mit dem auf der Bestätigung angegebenen Betrag zu belasten.

4.7 Der/Die VertragspartnerIn nimmt zur Kenntnis, dass der Beherberger Kreditkarten von gewissen Kreditkartenanbietern nicht annehmen kann. Es ist die Pflicht des/der VertragspartnerIn sich darüber zu informieren, ob Kreditkarten von bestimmten Kreditkartenanbietern vom Beherberger akzeptiert werden.

4.8 Der Beherberger ist berechtigt, Vorauszahlung oder Bezahlung in voller Höhe der Kosten bei Ankunft zu verlangen. Der/Die VertragspartnerIn ist verpflichtet, die, vom Beherberger auf der Bestätigung angegebenen, Dienstleistungen innerhalb der, auf dieser Rechnung angegebenen, Zahlungsfrist zu begleichen. Hierbei ist das entscheidende Datum jenes, an welchem der Betrag auf dem Konto des Beherberges eingeht. Wenn die Zahlungsfrist auf der Rechnung fehlt, beträgt diese fünf Werktage.

4.9 Sollte der/die VertragspartnerIn der Zahlungsverpflichtung laut 4.5 dieser AGB nicht nachkommen, bedeutet das keinesfalls die Stornierung der Bestellung durch den/die VertragspartnerIn. Der/Die VertragspartnerIn ist in diesem Fall nur im Verzug mit seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung; der Vertrag als solcher bleibt bestehen.

4.10 Sollte der/die VertragspartnerIn und/oder der Gast seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, ist der/die VertragspartnerIn und/oder der Gast verpflichtet, eine vertraglich geregelte Gebühr von bis zu 2.0% des ausständigen Betrags für jeden Tag des Verzugs oder eines Teils davon, zuzüglich einer Verzugsgebühr zu entrichten; jegliche Schadensersatzansprüche des Beherbergers bleiben dadurch unberührt.

  1. Stornierung

5.1 Bucht der/die VertragspartnerIn ein Maximum von fünf Zimmernächten, gelten folgende Bestimmungen:

Erhält der Beherberger eine Stornierung mehr als sieben Tage vor dem Ankunftsdatum des Gastes (Datum laut der Bestätigung) spätestens um 18:00 Uhr MEZ dieses Tages, ist die Stornierung für den/die VertragspartnerIn oder den Gast kostenfrei. Andernfalls, auch mangels Anreise („No-show“) oder vorzeitiger Abreise, ist der/die VertragspartnerIn oder der Gast verpflichtet, alle offenen Beträge, für den gesamten gebuchten Aufenthaltszeitraum laut Bestätigung, zu bezahlen.

5.2 In Fällen, die nicht von 5.1 dieser AGB erfasst sind, gilt Folgendes:

Wenn die Stornierung mehr als dreißig Tage vor dem Ankunftsdatum des Gastes (laut Bestätigung) erfolgt, ist diese für den/die VertragspartnerIn oder den Gast kostenfrei.

Andernfalls, auch mangels Anreise („No-show“) oder vorzeitiger Abreise, ist der/die VertragspartnerIn oder der Gast verpflichtet, alle offenen Beträge, für den gesamten gebuchten Aufenthaltszeitraum laut Bestätigung, zu bezahlen.

  1. Check-in, Check-out

6.1 Check-in, innerhalb der Bestimmungen der AGB, bedeutet die persönliche Anmeldung des Gastes an der Rezeption des Hotels und die Ausgabe der Zugangskarten zu seinem/ihrem Zimmer/Zimmern. Check-out, innerhalb der Bestimmungen dieser AGB, bedeutet die Bezahlung aller ausstehenden Rechnungen durch den/die VertragspartnerIn oder den Gast an das Hotel, das Räumen der, durch den Gast bewohnten, Zimmer und die Rückgabe aller Zugangskarten zu den Zimmern an das Hotel.

6.2 Als Teil des Check-ins muss der Gast einen gültigen Pass oder einen anderen, gleichwertigen Identitätsnachweis sowie die Bestätigung und eine gültige Kreditkarte vorweisen. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass seine/ihre Kreditkarteninformationen als Absicherung der Forderungen des Beherbergers gegenüber dem/der VertragspartnerIn und/oder dem Gast gespeichert werden. Der Beherberger hat das Recht das Visum von Gästen, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in Österreich einer Visumspflicht unterliegen, zu prüfen und mit der Zustimmung des Gastes eine Kopie des Visums in den Hotelordnern zu hinterlegen. Der Beherberger ist berechtigt, das Check-in zu verweigern, sollte der Gast den Bestimmungen in 6.2 nicht oder nicht zur Gänze Folge leisten..

6.3 Das reguläre Check-in ist um 14:00 Uhr MEZ. Der Beherberger behält sich das Recht vor, dem Gast das Zimmer zu einem späteren Zeitpunkt zu übergeben, sollten betriebliche Gründe aufseiten des Hotels die Übergabe unmöglich machen.

6.4 Das reguläre Check-out ist um 12:00 Uhr MEZ. Sollte der Gast ein späteres Check-out wünschen, muss er/sie diese Anfrage nicht später als 12:00 Uhr MEZ des Vortages seiner/ihrer Abreise an der Rezeption des Hotels stellen. Der Beherberger ist berechtigt, die Anfrage des Gastes bezüglich einer verspäteten Rückgabe des Zimmers abzulehnen

6.5 Sollte der Gast seine/ihre Zimmer verspätet räumen, ist er/sie verpflichtet, die folgenden Kosten zu tragen:

  1. a) Wenn der Gast dem Beherberger sein/ihr verspätetes Check-out gemäß 6.3 dieser AGB ankündigt und der Beherberger keinen Einwand erhebt, ist der Gast verplichtet, den Beherberger für ein Check-out vor 18:00 Uhr MEZ am Tag der Abreise, laut Bestätigung, zu bezahlen, dies sind 50% des jeweiligen täglichen Zimmerpreises gemäß des jeweils aktuellen Standardpreises für das gebuchte Zimmer. Wird das Zimmer 18:00 Uhr MEZ des Abreisetages, laut Bestätigung, geräumt, muss der Gast 100% des täglichen Zimmerpreises gemäß der Bestätigung bezahlen, außer es gibt andere schriftliche Übereinkünfte mit dem Beherberger.
  2. b) In Fällen, in denen Absatz a) keine Anwendung findet, ist der/die VertragspartnerIn und/oder Gast verpflichtet, im Falle eines Check-outs mit einer Verspätung von weniger als zwei Stunden 50% des Standardpreises des Hotels für das von ihm/ihr gebuchte Zimmer zu bezahlen. Im Falle eines Check-outs mit einer Verspätung von mehr als zwei Stunden ist der/die VertragspartnerIn und/oder Gast verpflichtet, 100% des Standardpreises des Hotels für das von ihm/ihr gebuchten Zimmer an diesem Tag und bis 12:00 Uhr MEZ des Folgetages zu bezahlen.

Die obigen Bestimmungen werden an jedem weiteren Verzugstag wiederholt.

6.6 Ungeachtet 5 dieser AGB ist der Beherberger im Falle eines verspäteten Check-outs berechtigt, die persönlichen Gegenstände des Gastes aus dem Raum zu entfernen und sie anderenorts im Hotel zu verwahren. Hierdurch bleiben die Zahlungsverpflichtungen des/der VertragspartnerIn gemäß 6.5 dieser AGB unberührt. Der Beherberger übernimmt in solchen Fällen keine Haftung für diese Gegenstände, aber verwahrt sie in einem Bereich des Hotels, zu welchem nur MitarbeiterInnen des Hotels Zugang haben

6.7 Gäste, welche unter 18 Jahre alt sind (im Folgenden „Minderjährige“), müssen zu jeder Zeit von einer Person, die über 18 Jahre alt ist (im Folgenden „Erwachsene/r“) begleitet werden, die in einem familiären Verhältnis zu diesem/dieser Minderjährigen steht. Um die Umstände dieser Verhältnisse zu prüfen, müssen Gäste ihre Pässe oder andere, gleichwertige Identitätsnachweise und jene des/der Minderjährigen vorweisen. Der Beherberger wird keine Minderjährigen ohne Begleitung eines/einer Erwachsenen oder in Begleitung eines/einer Erwachsenen, der/die in keinem familiären Verhältnis zu dem/der Minderjährigen steht, einchecken, wobei der Zahlungsanspruch des Hotels gegenüber dem/der VertragspartnerIn unberührt bleibt.

6.8 Der, in diesen AGB verwendete, Begriff „Standardpreis“ bezeichnet den anzuwendenden Preis für jeden Zimmertyp, der täglich im Internet und an der Rezeption des Hotels einsehbar ist.

  1. Parken

7.1 Der Beherberger bietet unbewachte Parkplätze in der öffentlichen Kaiser-Josef-Platz-Tiefgarage. Diese stehen den Gästen gegen Entgelt einer, vom Beherberger festgesetzen, Parkgebühr - unter der Bedingung, dass es Verfügbarkeiten gibt - zur Verfügung.

7.2 Der Beherberger gibt die Höhe der Parkgebühren an und die Höhe der derzeitigen Gebühr kann jederzeit an der Rezeption des Hotels erfragt werden.

7.3 Der Gast ist für das Betreten und Verlassen der Garage sowie das Ein- und Ausparken in Parkplätze und aus Parkplätzen selbst verantwortlich und haftbar. Der Beherberger gibt an, dass die Parkplätze eng bzw. klein bemessen sind und, dass das Ein- und Ausparken Manövrieren in einem engen Raum erfordert. Wenn der Gast befindet, dass seine/ihre Fahrfähigkeiten dies nicht zulassen, sollte er/sie die Tiefgarage nicht nutzen.

7.4 Dementsprechend ist der Beherberger für Schäden, die beim Befahren der Parkgarage und der Parkplätze entstehen, auch wenn HotelmitarbeiterInnen Hilfestellung bei den Parkmanövern geben sollten, nicht haftbar.

7.5 Der Beherberger ist für Schäden an geparkten Autos, für den Verlust eines geparkten Autos und/oder den Verlust von Gegenständen, die sich in einem Auto befinden oder befanden, nicht haftbar. Der Gast sollte zu keiner Zeit Wertgegenstände im Auto lassen und beim Verlassen des Autos alle Autotüren abschließen.

  1. Rauchen und offenes Feuer

8.1 Rauchen und offenes Feuer (zB Kerzen anzünden) ist Gästen in allen Bereichen des Hotels, inklusive der Zimmer, ausgenommen in ausdrücklich dafür vorgesehen Bereichen strikt verboten. Um Missverständnisse zu vermeiden, soll hier festgehalten werden, dass auch „aus dem Fenster“- Rauchen strikt verboten ist. Die Bereiche, in denen Rauchen gestattet ist, sind entweder markiert oder können an der Rezeption erfragt werden.8.2 Der Gast und der/die VertragspartnerIn haften gegenüber dem Beherberger für alle Kosten, Schäden und Gebühren, die durch Verstoß gegen obiges Verbot entstehen. Besonders, aber nicht ausschließlich, ist der Gast und der/die VertragspartnerIn dem Beherberger gegenüber für Kosten, die ihm durch den Austausch von Textilien, Teppichen oder anderen Einrichtungsgegenständen, deren Geruch durch das Rauchen des Gastes beeinträchtigt wurde, entstehen, haftbar. Der Gast muss für alle Einkommenseinbußen des Beherbergers (gemäß dem Standardpreises) für jedes Zimmer, welches, der Meinung des Beherbergers nach, nicht vermietet werden kann oder welches aufgrund des Tabak- bzw. Nikotingeruchs von einem anderen Gast abgelehnt wurde und gelüftet werden muss, aufkommen. Die Erstattungsverpflichtung erstreckt sich über die komplette Dauer der benötigten Auslüftung für die Entfernung des Rauchgeruchs und kann mehrere Tage dauern.

8.3 Sollte ein Gast nach einer diesbezüglichen Aufforderung des Beherbergers erneut gegen das Verbot verstoßen, ist der Beherberger berechtigt, den Gast ohne Verlust des Zahlungsanspruchs für die geleisteten bzw. bestellten Dienstleistungen, des Hotels zu verweisen und den Raum zu räumen.

8.4 Sollte ein Gast durch Verstoß gegen das Verbot Feueralarm auslösen, trägt der Gast und/oder der/die VertragspartnerIn alle, die dem Beherberger durch den Alarm ausgelösten, Kosten.

8.5 Auch in Bereichen, in denen das Rauchen und/oder offenes Feuer erlaubt ist, muss der Gast sicherstellen, dass er/sie den Besitz und die Person des Beherbergers, seiner MitarbeiterInnen sowie von Drittpersonen nicht durch Asche, Rauch oder Zigarettenstummel beschmutzt oder beschädigt. Der Gast ist verpflichtet, alle entstandenen Schäden zu bezahlen.

  1. Weckruf

Wenn ein Gast einen Weckruf wünscht, kann er/sie diese Anfrage an die Hotelrezeption stellen. Der Beherberger wird versuchen, diesen Wunsch zu erfüllen, kann aber in keiner Weise garantieren, dass der Weckruf erfolgreich sein wird und/oder, dass der Gast durch den Weckruf tatsächlich aufwacht/aufsteht.

  1. Einrichtung und Reinigung der Zimmer

10.1 Jegliches sich im Hotel befindliches, bewegliches und unbewegliches Inventar, sowie Anlagen und Ausstattung, auch jene für den Gebrauch vorhergesehene Gegenstände, sind Eigentum des Hotels und sind nur im Hotel zu verwenden. Dies betrifft besonders, aber nicht ausschließlich, zur Verfügung gestellte Hausschuhe/Slipper, elektronische Geräte und Kosmetikprodukte; diese müssen nach der Abreise des Gastes in seinem/ihrem Hotelzimmer verbleiben, vorausgesetzt sie wurden nicht verbraucht.

10.2 Der Beherberger ist berechtigt, jegliche fehlende Ausstattung, Anlagen oder Inventargegenstände in der, an den/die VertragspartnerIn und/oder den Gast ausgestellte, Rechnung zu inkludieren oder dessen/deren gespeicherten Kreditkarteninformationen zu verwenden, um den angemessenen Betrag von seiner/ihrer Karte abzubuchen und die Rechnung somit zu begleichen.

10.3 Alle entgeltlichen Dienstleistungen, die vom Beherberger oder Drittpersonen angeboten werden, welche der Gast vor, während oder nach seinem/ihrem Aufenthalt in Anspruch nimmt (z.B. Pay-TV, Internet, Minibar, Shuttleservice, Planet ZEN), werden zur Rechnung des Gastes hinzugefügt und müssen von dem/der VertragspartnerIn und/oder vom Gast beglichen werden. Dies gilt nicht nur für dem Beherberger bekannte erbrachte Dienstleistungen vor dem Check-out, sondern auch für erbrachte Dienstleistungen, die erst nach dem Check-out des Gastes für den Beherberger ersichtlich werden. In diesem Fall ist der Beherberger berechtigt, die gespeicherten Kreditkarteninformationen des Gastes zu nutzen und seine/ihre Karte mit dem angemessenen Betrag zu belasten, um die Rechnung zu begleichen.

10.4 Der Gast und/oder der/die VertragspartnerIn haftet gegenüber dem Beherberger für jeglichen Verlust oder Schaden an der Ausstattung seines/ihres Hotelzimmers, welche der Gast absichtlich oder durch Fahrlässigkeit während seines/ihres Aufenthalts verursacht hat. Dies gilt nicht für Gegenstände, die für den Verbrauch bestimmt sind.

10.5 Der Reinigungsservice für die Zimmer reinigt diese täglich zwischen 08:00 Uhr MEZ und 16:00 Uhr MEZ, wobei Zimmer mit dem Schild „Bitte nicht stören“ nicht gereinigt werden. Der Gast ist nicht berechtigt, das Zimmer zu einer gewünschten oder spezifischen Zeit reinigen zu lassen. Der Reinigungsdienst steht dem Gast im Falle von bestimmten Vorfällen auch von 16:00 Uhr MEZ bis 21:00 Uhr MEZ zur Verfügung; der Gast kann für nähere Informationen zu diesem Service alles Weitere an der Rezeption erfragen.

  1. Frühstück

11.1 Wenn der Gast ein Frühstück bestellt hat, kann dieses in, der vom Beherberger angegebenen, Frühstückszeit am, im Hotel dafür vorhergesehen Ort konsumiert werden.

11.2 Außerhalb der vom Beherberger genannten Zeiten oder an einem anderen Ort kann ein Frühstück vom Gast nicht später als 20:00 Uhr MEZ am Vortag an der Rezeption des Hotels angefragt werden. Sollte der Beherberger diesen Wunsch bestätigen, dann akzeptiert der Gast die Begleichung der zusätzlichen Kosten hierfür. Der Beherberger ist bestrebt, ein Frühstück zum Mitnehmen für Gäste, die ein solches vorab bestellt und bezahlt haben, zur Verfügung zu stellen. Die Zusammenstellung dieses Frühstücks liegt ausschließlich im Ermessen des Beherbergers. Der Gast ist nicht berechtigt, bestimmte Lebensmittel, Speisen oder Zubereitungsmethoden zu fordern.

11.3 Die Zusammenstellung des Frühstücks obliegt dem Beherberger. Der Gast hat kein Recht darauf, bestimmte Lebensmittel, Speisen, Getränke oder Zubereitungsmethoden zu fordern. Wenn es im Bereich des Möglichen für den Beherberger liegt, können bestimmte Wünsche des Gastes, gegen Bezahlung einer zusätzlichen Gebühr durch den Gast, erfüllt werden.

11.4 Sollte der Gast bedingt durch gesundheitliche Gründe oder durch seinen/ihren Glauben eine bestimmte Kost benötigen, kann er/sie dies an der Rezeption des Hotels bekanntgeben; der Beherberger wird versuchen, diese Kost anzubieten, aber der Gast hat keinerlei rechtlichen Anspruch hierauf.

11.5 Der Beherberger hat das Recht, die Frühstückszeiten oder den Frühstücksbereich kurzfristig zu verlegen; im Speziellen, aber nicht ausschließlich, wenn eine Veranstaltung im Hotel stattfindet.

11.6 Es ist strikt verboten, Lebensmittel aus dem Frühstücksraum zu entfernen; dies betrifft ebenso Tee- und Kaffeesäckchen. Um Missverständnisse zu vermeiden, soll hier festgehalten werden, dass das Vorbreiten und Mitnehmen von Lunchpakten nicht erlaubt ist. Der Beherberger kann jedoch auf Anfrage ein Lunchpaket für den Gast zur Verfügung stellen; er kann die Kosten hierfür dem Gast in Rechnung stellen.

  1. Haustiere

12.1 Der Gast kann Haustiere in sein/ihr Hotelzimmer mitnehmen. Der Gast ist jedoch verpflichtet, dies vorab an der Hotelrezeption bekanntzugeben und eine mögliche zusätzliche Gebühr hierfür zu bezahlen.

12.2 Der Gast muss sicherstellen, dass zu keiner Zeit eine Gefahr für andere Gäste des Hotels oder das Hotelpersonal durch sein/ihr Haustier besteht. Er/Sie muss mögliche Ängste von Drittpersonen beachten und ernstnehmen, auch wenn er/sie selbst sein/ihr Tier nicht als gefährlich ansieht. Im Besonderen ist der Gast verpflichtet, sein Haustier an einer Leine zu halten, wenn nötig auch mit Maulkorb, und das Tier muss zu jeder Zeit durch den Gast begleitet und beaufsichtigt werden.

12.3 Der Gast ist für alle, durch das von ihm/ihr mitgebrachte Haustier entstandenen, Schäden haftbar.

12.4 Der Beherberger oder seine MitarbeiterInnen haben das Recht, ein Haustier in Obhut zu nehmen oder eine Entfernung des Haustieres durch einen/eine TierärztIn oder die Polizei zu veranlassen, sollte der Beherberger das Tier als Gefahr für die Hotelgäste oder das Hotelpersonal einstufen und der Gast sein Tier nicht unter Kontrolle bringen können oder der Gast nicht rechtzeitig auffindbar sein..

  1. Concierge Services

13.1 Der Beherberger bietet einen sogenannten Concierge-Service in einem von ihm definierten Rahmen an. Der Beherberger hat das Recht, diesen Rahmen zu verändern, besonders, aber nicht ausschließlich, kann er bestimmte Concierge-Leistungen aufheben. Der Concierge-Service beinhaltet unter anderem den Verkauf von Karten für kulturelle Veranstaltungen, die Organisation und Bereitstellung von Transportleistungen und Restaurantreservierungen.

13.2 Wenn das Hotel den Concierge-Service kostenlos anbietet, haftet der Beherberger nicht für etwaige Fehler bei Reservierungen oder Bestellungen. Der Gast hat keinen Rechtsanspruch auf die, von ihm/ihr gewünschten, Reservierungen, Bestellungen und andere Leistungen.

13.3 Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass manche Concierge-Leistungen die Inanspruchnahme des Gastes von durch Vertrags- oder GeschäftspartnerInnen des Beherbergers erbrachten Dienstleistungen (z.B. Shuttleservice, Yoga usw.) umfassen. Keinesfalls muss der Beherberger dem Gast die Geschäftsbedingungen derselbigen mitteilen. Der Gast hat im Falle des Vorfindens von vorteilhafteren Konditionen, die durch andere MarktteilnehmerInnen geboten werden, keine rechtlichen Ansprüche gegen die vom Beherberger vermittelten DienstleisterInnen oder den Beherberger selbst.

  1. Rechte und Pflichten des Gastes

14.1 Der Beherberger besitzt die häusliche Bestimmungshoheit in allen Bereichen des Hotels. Dieses Recht kann auch von den MitarbeiterInnen des Beherbergers gegenüber dem Gast gebraucht werden.

14.2 Der Gast hat sich in allen öffentlichen Bereichen des Hotels angemessen zu verhalten und muss darauf bedacht sein, andere Gäste nicht zu stören oder zu belästigen. Im Besonderen, aber nicht ausschließlich, muss der Gast darauf achten, in allen öffentlich-zugänglichen Bereichen des Hotels angemessen gekleidet aufzutreten und seine/ihre Lautstärke der Umgebung anzupassen.

14.3 Der Gast hat sich an die Nachtruhe von 22:00 Uhr MEZ bis 07:00 Uhr MEZ zu halten. Wenn ein Gast sich, nach einer Verwarnung durch das Hotelpersonal bezüglich seiner/ihrer Ruhestörung, weiterhin nicht an die oben beschriebene Nachtruhe hält, ist der Beherberger berechtigt, den Gast aus dem Zimmer zu entfernen und ihn/sie des Hotels zu verweisen; hierbei bleiben die Ansprüche des Beherbergers gegenüber dem/der VertragspartnerIn und/oder dem Gast unberührt.

14.4 Beim Verlassen eines Zimmers – dies gilt auch für den Check-out – obliegt es dem Gast sicherzustellen, dass alle Wasserhähne im Bad abgedreht sind und keine Brandgefahr zB durch elektrische Geräte besteht. Schäden, die durch Nicht-Beachtung obiger Verpflichtungen entstehen, müssen von dem/der VertragspartnerIn und/oder dem Gast getragen werden.

14.5 Der Beherberger hat das Recht das, vom Gast bewohnte, Zimmer zu betreten, besonders, aber nicht ausschließlich, für die Reinigung des Zimmers, den Austausch von Handtüchern und den Ersatz von benutzten Kosmetika.

14.6 Der Gast hat die Möglichkeit, seine/ihre persönlichen Gegenstände, die er/sie vor Verlust bewahren will, im Zimmersafe oder im Hotelsafe zu verwahren. Diese Safes werden dem Gast vom Beherberger nach eigenem Ermessen zur freien Verfügung gestellt. Der Gast hat keinen Rechtsanspruch auf die Bereitstellung und/oder Funktionalität der Safes. In keinem Fall haftet der Beherberger für den Verlust persönlicher Gegenstände, die in einem der Safes verwahrt wurden.

14.7 Der Beherberger kann Drittpersonen dazu ermächtigen, die Rechte und Pflichten in diesen AGB, Einzelverträge und/oder anwendbare Gesetze auszuüben. Wenn dies die MitarbeiterInnen des Beherbergers betrifft, sind diese in jedem Fall dazu berechtigt.

14.8 Es gibt eine kostenlos zur Verfügung gestellte Internetverbindung (W-LAN) für die Gäste im Hotel. Der Gast hat keinen rechtlichen Anspruch auf eine Internetverbindung. Der Beherberger kann die Internetverbindung unterbrechen oder verlangsamen. Bei der Nutzung des Internets ist der Gast dazu verpflichtet, keine Seiten und Inhalte zu nutzen, welche gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder aufgrund der Technologie oder des Inhalts illegal sind. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass der Beherberger alle Click-Streams und mögliche Informationen über Up- und Downloads speichern kann und darf. Er kann, wenn dazu verpflichtet, diese an die Gesetzesvollzugsbehörden weitergeben, wenn er von diesen dazu aufgefordert wird. Der Beherberger hat das Recht, vorzufiltern und bestimmte Seiten zu blockieren, speziell, aber nicht ausschließlich, im Fall von Streaming- oder File-Sharing-Plattformen.

  1. Benutzung des Spa- und Fitnessbereichs

15.1 Der Beherberger kann dem Gast die kostenlose Nutzung des Spa- und Fitnessbereichs ermöglichen. Der Beherberger hat jederzeit das Recht den Rahmen und die Gestaltung dieser Nutzung festzulegen bzw. zu verändern.

15.2 Die Nutzung des Spabereichs und/oder des Fitnessbereichs ist für den Gast auf eigene Gefahr. Er/Sie ist ebenso für die Aufsicht von Kindern und Personen unter Aufsichtspflicht selbst verantwortlich. Das Hotel haftet nicht für Verletzungen und/oder Schäden, die für den Gast und mit dem Gast eingecheckten Personen, entstehen.

15.3 Abgesehen vom generellen Rauchverbot ist es ebenso verboten, jegliche Art von Lebensmitteln und Alkohol in den Spabereich mitzubringen oder zu konsumieren. Dies gilt für die gesamte Fläche des Spa- und Fitnessbereichs.

15.4 Der Saunabereich ist täglich regelmäßig zwischen 16:00 Uhr MEZ und 22:00 Uhr MEZ verfügbar. Es gibt keine geschlechterspezifischen Nutzungszeiten. Der Saunabereich kann nicht reserviert oder exklusiv genutzt werden.

15.5 Der Fitnessbereich kann täglich zwischen 07:30 Uhr MEZ und 22:00 Uhr MEZ benutzt werden.

  1. Schlussbestimmungen

16.1 Jegliche Einzelübereinkünfte haben, in dem Ausmaß wie sie sich von diesen AGB unterscheiden, gegenüber den Bestimmungen dieser AGB Vorrang. Alle anderen Bestimmungen dieser AGB bleiben gültig.

16.2 Der Beherberger hat das Recht, die AGB zu verändern. Die veränderten AGB treten an dem Datum, an dem (a) sie auf der Hotelwebseite zu sehen sind oder (b) sie dem/der VertragspartnerIn und/oder dem Gast auf andere Art zur Kenntnis gebracht werden, in Kraft; je nachdem welches zuerst eintritt. Die neue Version ist gültig für alle Gäste, deren Aufenthalt an oder nach dem Inkrafttreten der neuen Version beginnt.

16.3 Der Beherberger haftet nicht für Fälle, in denen von dem/der VertragspartnerIn und/oder dem Gast bestellte Dienstleistungen aufgrund von höherer Gewalt nicht erbracht oder vom Vertragspartner oder Gast nicht in Anspruch genommen werden können. Der Vertrag und somit der Entgeltsanspruch des Beherbergers bleibt davon unberührt aufrecht.

16.4 Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag zwischen dem Vertragspartner mit uns ergebenden Streitigkeiten, insbesondere auch über seine Gültigkeit, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich für A-4600 Wels zuständigen Gerichtes vereinbart